Wir suchen regelmäßig engagierte Menschen aus der Praxis, die an unserer schnell wachsenden und innovativen Hochschule fachlich und didaktisch auf höchstem Niveau lehren und zukunftsweisend forschen möchten. Als Professorin bzw. Professor profitieren Sie von einem zukunftssicheren Arbeitsplatz, persönlicher Freiheit und setzen Ihre Schwerpunkte in Lehre, Forschung und Transfer selbst. Sie geben Ihr Wissen und Ihre Erfahrung mittels qualitativ hochwertiger Lehre an die nächste Generation weiter oder setzen Ihre Forschungserkenntnisse in die Praxis für Industrie oder Gesellschaft um.
Eine Professur bedeutet Freiheit, Selbstverwirklichung und Erfüllung. Gestalten Sie mit uns die Zukunft - werden Sie Prof!
Arten von Professuren an der THD
Wussten Sie, dass für eine Professur bei uns keine Habilitation erforderlich ist?
Bei einer Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften zählt die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (i.d.R. Promotion) und Ihre Praxiserfahrung. Falls Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, steht Ihnen der Weg einer Nachwuchsprofessur offen.
Darüber hinaus werden für die Tätigkeit ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine pädagogische Eignung vorausgesetzt.
An unserer Hochschule bieten wir drei verschiedene Arten von Professuren an, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Karriereziele von Akademikerinnen und Akademikern abgestimmt sind.
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Um direkt als Professorin oder Professor einzusteigen werden eine Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch eine Promotion nachgewiesen, sowie eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis (mind. 3 Jahre außerhalb der Hochschule) nach Abschluss des maßgeblichen Hochschulstudiums vorausgesetzt. Zudem ist Ihre pädagogische Eignung nachzuweisen. Nach Ihrer Ernennung zum Professor oder zur Professorin engagieren Sie sich an der THD in Ihrem Lehrgebiet in Lehre und Forschung sowie in der Selbstverwaltung. Dabei können Sie den Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit an Ihre Interessen anpassen. Für Ihr zusätzliches Engagement oder Forschungstätigkeiten wird in der Regel Ihre Lehrverpflichtung im angemessenen Umfang reduziert.
Ihnen fehlt die Promotion? Oder Sie sind frisch promoviert und können noch keine 5-jährige Berufspraxis vorweisen? Engagierte junge Akademikerinnen und Akademiker, denen entweder die Promotion oder die erforderliche Berufserfahrung fehlt, haben mit unseren Nachwuchsprofessur-Programmen die Möglichkeit, trotzdem den Weg zur Professur einzuschlagen.
Wir bieten folgende zwei spezifische Nachwuchsprofessuren an unserer Hochschule an:
- Die Nachwuchsprofessur im Promotions-Track richtet sich an Akademikerinnen und Akademiker, mit exzellentem Masterabschluss und mindestens fünf Jahren Berufspraxis (drei Jahre davon außerhochschulische Berufspraxis), die eine wissenschaftliche Laufbahn verfolgen möchten.
- Als Nachwuchsprofessorinnen und Nachwuchsprofessoren im Praxis-Track können promovierte Interessierte ohne die gesetzlich vorgeschriebenen fünf Jahre berufliche Praxiserfahrung (drei Jahre davon außerhochschulisch) eine Professur anstreben.
Im Falle einer Berufung auf eine W1-Nachwuchsprofessur muss die noch fehlende Qualifikation (für den Praxis-Track die Berufserfahrung in Kollaboration mit der Industrie, für den Promotions-Track die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die i.d.R. durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird) im Rahmen der W1-Nachwuchsprofessur erbracht werden.
Details & Voraussetzungen
Die Gegenüberstellung der verschiedenen Arten der Professuren an der THD finden Sie hier: Arten der Professur im Vergleich
Besoldungsgruppe: W2
Beschäftigungsverhältnis: Beamtenverhältnis (bei Erfüllung der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen) oder privatrechtliches Dienstverhältnis
Stellenumfang in Vollzeit: 18 SWS Lehre
Allgemeine Voraussetzungen (nach Art. 57 Abs. 3 BayHIG):
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Pädagogische Eignung
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
- Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
Besoldungsgruppe: W1
Beschäftigungsverhältnis: Beamtenverhältnis auf Zeit (bei Erfüllung der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen) oder befristetes privatrechtliches Dienstverhältnis
Stellenumfang in Vollzeit: 6 - 9 SWS Lehre
Allgemeine Voraussetzungen (nach Art. 64 Abs. 2 BayHIG):
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Pädagogische Eignung
- Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
Besonderheiten:
Im Falle einer Berufung auf eine W1-Nachwuchsprofessur muss die noch fehlende Qualifikation, in diesem Fall die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die i.d.R. durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, im Rahmen der W1-Nachwuchsprofessur erbracht werden.
Besoldungsgruppe: W1
Beschäftigungsverhältnis: Beamtenverhältnis auf Zeit (bei Erfüllung der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen) oder befristetes privatrechtliches Dienstverhältnis
Stellenumfang in Vollzeit: 6 - 9 SWS Lehre
Allgemeine Voraussetzungen (nach Art. 64 Abs. 2 BayHIG):
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Pädagogische Eignung
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Zwischen der Promotion und dem Ende der Ausschreibungsfrist sollen nicht mehr als vier Jahre vergangen sein. Maßgeblich ist das Datum der Promotionsurkunde.
Besonderheiten:
Im Falle einer Berufung auf eine W1-Nachwuchsprofessur muss die noch fehlende Qualifikation, in diesem Fall die Berufserfahrung in Kollaboration mit der Industrie, im Rahmen der W1-Nachwuchsprofessur erbracht werden.
Benefits einer Professur
- Akademische Freiheit, gleichzeitig zu lehren und zu forschen
- Selbstbestimmtes Arbeiten mit der Möglichkeit eigene Schwerpunkte zu setzen
- Flexible Zeiteinteilung, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Flexibilität, neben der Professur weiterhin in der Privatwirtschaft zu arbeiten oder ein Unternehmen zu führen
- Interdisziplinäres Forschungsumfeld und attraktive Forschungsinfrastruktur
- Die allgemeinen Benefits für alle Hochschulangehörige
- Unterstützung in Form von Schulungen, um die Kompetenzen in qualitativ hochwertiger (Online-)Lehre weiterauszubauen sowie individuelle didaktische und technische Beratung: Abteilung Innovative Lehre
- Weitere Karrieremöglichkeiten als Dekanin bzw. Dekan und Studiendekanin bzw. Studiendekan in einer Fakultät sowie in anderen Führungspositionen in der Hochschulselbstverwaltung oder an unseren Forschungscampi
- Möglichkeit der Beantragung von Freisemestern für Forschungs- oder Gründungsaktivitäten bzw. Praxissemester (vgl. Art. 61 BayHIG)
- Ermäßigung des Lehrdeputats für aktive Forschung und Promotionsbetreuung
- Möglichkeit einer zeitlich befristeten Forschungsprofessur (u.a. Schwerpunktprofessur für Neuberufene) mit reduziertem Lehrdeputat
- Bietet Ihnen die Chance, die fehlende Voraussetzung für eine HaW Professur zu erlangen
- Mit der Berufung ist das Recht verbunden, die Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ als akademische Würde zu führen (Art. 64 Abs. 3 Satz 2 BayHIG)
Unterstützung beim Start
Für einen erfolgreichen Start umfasst das Onboarding u.a.:
- Dual Career Service für Partnerinnen und Partner sowie der Familie von neuberufenen und zu berufenden Professorinnen und Professoren
- Patensystem und Einarbeitungsplan
- Willkommensmappe und umfassende Informationen im Intranet
- Veranstaltung „Alles rund um die Lehre“ für alle Mitarbeitenden in der Lehre (i.d.R. zum Semesterstart)
- Willkommensveranstaltung „Welcome to THD“ für alle neuen Beschäftigten (i.d.R. im April und Oktober)
- Mentoringprogramm rund um die digitale Lehre
- Didaktische Unterstützung
- Unterstützung bei der Beantragung von Forschungsgeldern
- Unterstützung für den wissenschaftlichen Nachwuchs durch das Promotionszentrum und das Zertifikatprogramm Forschungs- und Dissertationskompetenz
- Unterstützung bei Patentideen und bei Gründungen
Ihr weg zur professur
Die nachfolgenden Schritte beschreiben den Auswahlprozess zur Besetzung einer freien Professur (ebenso Nachwuchsprofessur) an der Technischen Hochschule Deggendorf. Zunächst wird das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst über die Ausschreibung einer Professur an der Technischen Hochschule Deggendorf informiert. Im Anschluss erfolgt die Ausschreibung in Online- und Printmedien.
Ab dem Eingang der Bewerbungen auf die vakante Stelle wird der Berufungsprozess in diese Schritte gegliedert:
1. Bewerbungsphase
Die Personalabteilung übersendet die Liste aller Bewerbungen an den Berufungsausschuss sobald die Bewerbungsfrist abgelaufen ist (in der Regel nach 4-6 Wochen). Bei Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung/Gleichstellung wird die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen.
Der Berufungsausschuss besteht aus:
- Mind. 4 stimmberechtigte Professorinnen und Professoren, darunter ein auswärtiges Mitglied (in den meisten Fällen eine bzw. einer der beiden externen Gutachterinnen oder Gutachter); davon mindestens eine Professorin, die nicht zugleich eine Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Hochschule ist
- Die oder der jeweils zuständige Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der jeweiligen Fakultät
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie der immatrikulierten, am strukturierten Promotionsprogramm der Technischen Hochschule Deggendorf teilnehmenden Promovierenden der jeweiligen Fakultät
- Vertretende Person der Studierenden der jeweiligen Fakultät
2. Auswahlphase
Die erste Berufungsausschusssitzung findet statt. Der Berufungsausschuss wählt aus, welche Bewerbende zur Probelehrveranstaltung eingeladen werden sollen. Das Datum für die Probelehrveranstaltung sowie das Thema des Pflichtvortrags werden festgelegt. Die Personalabteilung führt eine weitere, vertiefte Prüfung der formalen Berufbarkeit der Bewerbenden durch. Die geeigneten Bewerbenden erhalten eine Einladung zur Probelehrveranstaltung. Der Termin kann vorab als Save the Date bekannt gegeben werden. Das Thema für den Pflichtvortrag wird frühestens 3 Wochen und spätestens 2 Wochen vor dem Termin der Probelehrveranstaltung bekanntgegeben. Das Thema des Wahlvortrags können die ausgewählten Personen selbst wählen. Weiterhin zu beachten ist, dass mindestens ein Vortrag als Lehrveranstaltung ausgeführt und ein Vortrag in englischer Sprache abgehalten werden muss.
3. Probelehrveranstaltung und Listenbildung
Am Tag der Probelehrveranstaltung präsentieren die Bewerbenden Ihre beiden Vorträge. Darauf folgt eine fachliche Diskussion. Sie überzeugen mit Ihrer Fachkompetenz und Motivation im Hinblick auf die zukünftige Aufgabe als Professorin bzw. Professor.
Abschließend findet ein persönliches Gespräch mit dem Berufungsausschuss statt. Sie lernen hierbei den Berufungsausschuss kennen und überzeugen ihn von Ihrer persönlichen, pädagogischen und fachlichen Eignung sowie Ihrer Forschungsstärke.
Nachdem die eingeladenen Personen gehört wurden, wird eine Liste in der Regel mit den drei am besten geeigneten Personen für die Professur gebildet. Die Listenplatzierten werden von der Personalabteilung benachrichtigt.
4. Gremienphase und Ruferteilung
Die Berufungskommission leitet die Liste dem Präsidenten sowie dem Senat zu. Der Senat kann innerhalb einer Frist Stellung dazu nehmen. Der Präsident kann Kennenlerngespräche mit den Listenplatzierten führen. Über die Berufung entscheidet der Präsident ohne Bindung an die Reihung des Berufungsvorschlags.
Der Ruf wird erteilt, mit der Bitte um Rufannahme innerhalb von vier Wochen. Es folgen die Berufungsverhandlungen mit dem Präsidenten.
Die Berufung findet in der Regel zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters (zum 01.09. bzw. 01.10. oder 01.03.) statt.
5. Ihr erfolgreicher Start an der THD
Es ist uns ein großes Anliegen, dass Sie sich in Ihrer neuen Rolle als Professorin bzw. Professor an der Technischen Hochschule Deggendorf gut einfinden. Daher wird Ihnen eine Patin bzw. ein Pate ab dem ersten Tag im Rahmen unseres Einarbeitungsprozesses zur Seite stehen. Weitere relevante Informationen sowie Ansprechpersonen für Ihren Einstieg werden unter anderem bei unserer Willkommensveranstaltung „Welcome to THD“ für alle neuen Beschäftigten sowie Neuberufenen vermittelt. Unser Unterstützungsprogramm reicht von der Beantragung von Forschungsgeldern über ein Mentoringprogramm und Schulungen wie Beratungsangebote rund um das Thema Innovative Lehre bis hin zum Dual Career Service für Partnerinnen und Partner und Familie von neuberufenen Personen und vieles mehr.
Wir freuen uns, wenn Sie Teil unserer Hochschulfamilie werden.
berufungsmonitor
In unserem Berufungsmonitor können Sie sich über den jeweiligen aktuellen Stand aller Berufungsverfahren informieren. Bei Fragen rund um Bewerbung und Ablauf des Verfahrens dürfen Sie sich gerne an die jeweils im Verfahren genannte Ansprechperson wenden. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir Ihnen zum konkreten Stand Ihrer Bewerbung keine Auskunft geben dürfen. Wenn ein Verfahren aus der Liste verschwindet, bedeutet dies, dass die Stelle entweder besetzt oder das Verfahren abgebrochen wurde.
Fakultät: Angewandte Naturwissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen
Geplanter Dienstantritt: Wintersemester 2026/2027
Besoldung: W2
Verfahrensstand: Gremienphase und Ruferteilung
Die Liste wird von Senat und Hochschulleitung bestätigt, eine Listenplatzierte oder ein Listenplatzierter erhält den Ruf und eine Einladung zu Berufungsverhandlungen.
Kontakt: Hannah Stöffl
Fakultät: Elektrotechnik und Medientechnik
Geplanter Dienstantritt: Wintersemester 2026/2027
Besoldung: W2
Verfahrensstand: Gremienphase und Ruferteilung
Die Liste wird von Senat und Hochschulleitung bestätigt, eine Listenplatzierte oder ein Listenplatzierter erhält den Ruf und eine Einladung zu Berufungsverhandlungen.
Kontakt: Jessica Bachinger
Fakultät: European Campus Rottal-Inn
Geplanter Dienstantritt: Wintersemester 2026/2027
Besoldung: W2 / W1
Verfahrensstand: Auswahlphase
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf ihre fachliche und formale Berufbarkeit hin geprüft.
Kontakt: Hannah Stöffl
Fakultät: Angewandte Gesundheitswissenschaften
Geplanter Dienstantritt: Wintersemester 2026/2027
Besoldung: W2
Verfahrensstand: Gremienphase und Ruferteilung
Die Liste wird von Senat und Hochschulleitung bestätigt, eine Listenplatzierte oder ein Listenplatzierter erhält den Ruf und eine Einladung zu Berufungsverhandlungen.
Kontakt: Jessica Bachinger
Fakultät: Angewandte Informatik
Geplanter Dienstantritt: Wintersemester 2026/2027
Besoldung: W2
Verfahrensstand: Auswahlphase
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf ihre fachliche und formale Berufbarkeit hin geprüft.
Kontakt: Anna Klaus
Fakultät: Elektrotechnik und Medientechnik
Geplanter Dienstantritt: Wintersemester 2026/2027
Besoldung: W2
Verfahrensstand: Probelehrveranstaltung und Listenbildung:
Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einer Vorstellung eingeladen. Diese besteht aus:
• ggf. Strukturiertem Interview
• mindestens einem hochschulöffentlichen, auf die inhaltliche Ausrichtung der Professur bezogenen Fachvortrag und ggfs. einer Lehrprobe von angemessener Dauer
• einer Darstellung des künftigen Forschungsprofils und des Lehrkonzeptes
• einem nichtöffentlichen Gespräch mit den Mitgliedern der Berufungskommission
Kontakt: Hannah Stöffl
Fakultät: Angewandte Informatik
Geplanter Dienstantritt: Wintersemester 2026/2027
Besoldung: W2
Verfahrensstand: Gremienphase und Ruferteilung
Die Liste wird von Senat und Hochschulleitung bestätigt, eine Listenplatzierte oder ein Listenplatzierter erhält den Ruf und eine Einladung zu Berufungsverhandlungen.
Kontakt: Jessica Bachinger
Fakultät: Angewandte Wirtschaftswissenschaften
Geplanter Dienstantritt: Wintersemester 2026/2027
Besoldung: W1
Verfahrensstand: Probelehrveranstaltung und Listenbildung:
Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einer Vorstellung eingeladen. Diese besteht aus:
• ggf. Strukturiertem Interview
• mindestens einem hochschulöffentlichen, auf die inhaltliche Ausrichtung der Professur bezogenen Fachvortrag und ggfs. einer Lehrprobe von angemessener Dauer
• einer Darstellung des künftigen Forschungsprofils und des Lehrkonzeptes
• einem nichtöffentlichen Gespräch mit den Mitgliedern der Berufungskommission
Kontakt: Jessica Bachinger
Fakultät: Angewandte Wirtschaftswissenschaften
Geplanter Dienstantritt: Wintersemester 2026/2027
Besoldung: W2
Verfahrensstand: Probelehrveranstaltung und Listenbildung:
Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einer Vorstellung eingeladen. Diese besteht aus:
• ggf. Strukturiertem Interview
• mindestens einem Vortrag als Lehrveranstaltung und einem Vortrag in englischer Sprache
• einer Darstellung des künftigen Forschungsprofils und des Lehrkonzeptes
• einem Gespräch mit den Mitgliedern der Berufungskommission
Kontakt: Jasmin Eiblmeier
Fakultät: Angewandte Gesundheitswissenschaften
Geplanter Dienstantritt: Wintersemester 2026/2027
Besoldung: W2
Verfahrensstand: Probelehrveranstaltung und Listenbildung:
Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einer Vorstellung eingeladen. Diese besteht aus:
• ggf. Strukturiertem Interview
• mindestens einem Vortrag als Lehrveranstaltung und einem Vortrag in englischer Sprache
• einer Darstellung des künftigen Forschungsprofils und des Lehrkonzeptes
• einem Gespräch mit den Mitgliedern der Berufungskommission
Kontakt: Jessica Bachinger
Fakultät: European Campus Rottal-Inn
Geplanter Dienstantritt: Sommersemester 2027
Besoldung: W2
Bewerbungsfrist: 07. Juni 2026
Verfahrensstand: Bewerbungsphase
Die Bewerbungsfrist endet am 07. Juni 2026. Nach Bewerbungsschluss werden die Unterlagen an die Berufungskommission weitergeleitet.
Zur Stellenausschreibung: Professur "Nachhaltige Sanierung und Renovierung"
Kontakt: Anna Klaus
Fakultät: Angewandte Gesundheitswissenschaften
Geplanter Dienstantritt: Sommersemester 2027
Besoldung: W2 / W1
Bewerbungsfrist: 20. September 2026
Verfahrensstand: Bewerbungsphase
Die Bewerbungsfrist endet am 20. September 2026. Nach Bewerbungsschluss werden die Unterlagen an die Berufungskommission weitergeleitet.
Zur Stellenausschreibung: Professur "Pflegepraxis"
Kontakt: Jessica Bachinger
Fakultät: Angewandte Gesundheitswissenschaften
Geplanter Dienstantritt: Wintersemester 2026/2027
Besoldung: W2
Verfahrensstand: Auswahlphase
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf ihre fachliche und formale Berufbarkeit hin geprüft.
Kontakt: Jessica Bachinger
Fakultät: Angewandte Naturwissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen
Geplanter Dienstantritt: Wintersemester 2026/2027
Besoldung: W2
Verfahrensstand: Gremienphase und Ruferteilung
Die Liste wird von Senat und Hochschulleitung bestätigt, eine Listenplatzierte oder ein Listenplatzierter erhält den Ruf und eine Einladung zu Berufungsverhandlungen.
Kontakt: Jasmin Eiblmeier
Aktuelles
FAQ - häufig gestellte Fragen
Allgemeine Informationen zu einer Professur
Bei einer sogenannten Open-Rank-Ausschreibung ist das Bewerberfeld nicht im Vorfeld durch das ausgeschriebene Niveau der Professur begrenzt. So kann beispielsweise ein Stellenangebot für eine Professur/Nachwuchsprofessur (je nach Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber) veröffentlicht werden.
Bei Ausschreibungen ohne Bezug zu einer bestimmten Besoldungsgruppe (Open-Rank-Ausschreibungen) müssen sich die Kriterien für die jeweilige Besoldungsgruppe aus der Ausschreibung ergeben oder aus Regularien der Hochschule, auf die die Ausschreibung hinweist (Art. 66 Abs. 3 Satz 2 BayHIG).
Sie finden unsere Stellenangebote hier: Stellenanzeigen
Sie können im Rahmen einer Professur sowohl in ein Beamtenverhältnis als auch in ein privatrechtliches Dienstverhältnis berufen werden (Art. 58 BayHIG). Nachfolgend erklären wir Ihnen die Unterschiede der vier Beschäftigungsverhältnisse:
Beamtenverhältnis auf Probe:
Sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, Sie jedoch keine dreijährige hauptberufliche Tätigkeit an einer Hochschule nachweisen können, werden Sie zunächst in ein Beamtenverhältnis auf Probe (Dauer der Probezeit i.d.R. 1,5 Jahre) berufen.
Beamtenverhältnis auf Lebenszeit:
Sofern Sie eine dreijährige hauptberufliche Tätigkeit an einer Hochschule nachweisen können und die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, werden Sie in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen.
Beamtenverhältnis auf Zeit:
Eine weitere Form des Beamtenverhältnisses ist die Verbeamtung auf Zeit. Professorinnen und Professoren können für die Dauer von bis zu sechs Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt werden (Art. 58 Abs. 2 BayHIG).
Privatrechtliches Dienstverhältnis:
Darüber hinaus ist eine Anstellung im privatrechtlichen Dienstverhältnis möglich. Beispielsweise sofern Sie die Altersgrenze (Vollendung 52. Lebensjahr) zum Zeitpunkt der Berufung überschreiten oder Nicht-EU/EWR-Bürger sind. Dies gilt auch, sofern die weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nicht vorliegen oder die Professur direkt im Angestelltenverhältnis ausgeschrieben wird.
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über unser Bewerbungsportal.
Ihre Bewerbung kann nachfolgende Dokumente enthalten:
- Anschreiben bzw. Motivationsschreiben
- Lückenloser Lebenslauf mit Angaben über den schulischen, wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang
- Arbeitszeugnis(se) – optional*
- Bei selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis, z.B. in Form eine Gewerbeanmeldung, eines Geschäftsführervertrages, Bestätigung eines Steuerberatungsbüros, etc. – optional*
- Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisse, -urkunden
- Promotionsurkunde oder Gutachten über promotionsadäquate Leistungen – optional*
- Verzeichnis bisheriger Lehrtätigkeiten
- Aufstellung über besondere wissenschaftliche Leistungen (z.B. Veröffentlichungen, Forschungsprojekte, Patente, Vorträge, Wettbewerbe, etc.)
* Hinweis: Diese Dokumente können auch im späteren Verlauf des Berufungsverfahrens auf Nachfrage seitens der Personalabteilung nachgereicht werden und müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht übermittelt werden.
Ab dem Eingang Ihrer Bewerbung auf die ausgeschriebene Professur wird der Berufungsprozess in diese Schritte gegliedert: Bewerbungsphase, Auswahlphase, Probelehrveranstaltung und Listenbildung, Gremienphase und Ruferteilung sowie ihr erfolgreicher Start an der THD.
Werfen Sie hierzu gerne einen Blick auf unsere detaillierte Beschreibung zum Ablauf eines Berufungsverfahrens unter: Ihr Weg zur Professur.
An Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben Lehrpersonen folgende semesterwöchentliche Regellehrverpflichtung:
- Professorinnen und Professoren: 18 Lehrveranstaltungsstunden (SWS)
- Nachwuchsprofessorinnen und Nachwuchsprofessoren: 6 bis 9 Lehrveranstaltungsstunden (SWS)
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Ausführungsverordnung zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz – AVBayHIG vom 13. Februar 2023)
Eine Lehrveranstaltungsstunde umfasst mindestens 45 Minuten Lehrzeit pro Woche während der Vorlesungszeit im Semester. Eine Lehrveranstaltungsstunde bildet dabei den Aufwand ab, den eine ordnungsgemäß vor- und nachbereitete 45-minütige Präsenzvorlesung regelmäßig erfordert. Eine Lehrveranstaltungsstunde entspricht bei Professuren drei Arbeitsstunden.
Zu den hauptberuflichen Aufgaben eines Professors bzw. einer Professorin gehören neben Lehre und Forschung u.a. die Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Hochschule sowie an der Studienberatung. Im Art. 59 Abs. 1 BayHIG können Sie die Dienstaufgaben detailliert nachlesen.
Sie möchten einen Einblick in die Arbeit einer Professorin oder eines Professors an der THD erhalten und Ihre potenziellen neuen Teammitglieder kennenlernen? Dann empfehlen wir Ihnen u.a. folgende Videos aus unserer Reihe "Menschen der THD": Videoreihe Menschen der THD
Ist eine Professur das Richtige für mich?
Vergütung in der Besoldungsgruppe W1 / Nachwuchsprofessur (nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz)
W1 Festbetrag: 5538,75 €
Vergütung in der Besoldungsgruppe W2 (nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz)
W2 Stufe 1 (ab Eintritt): 6824,23 €
W2 Stufe 2 (nach 5 Jahren Dienstzeit): 7094,18 €
W2 Stufe 3 (nach weiteren 7 Jahren Dienstzeit): 7499,05 €
Weitere Informationen:
- Jährliche Sonderzahlung
- Orts- und Familienzuschlag
- Mögliche Leistungsbezüge (Art. 69 bis 74 BayBesG)
Sie können unseren Stellenangeboten direkt entnehmen, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitprofessur handelt.
Darüber hinaus kann auch im Rahmen einer Vollzeitprofessur die familienpolitische Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen werden. Für das Beamtenverhältnis (Art. 89 BayBG) sowie das Angestelltenverhältnis (§ 11 TV-L) gilt, dass die familienpolitische Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen werden kann, wenn mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder eine pflegebedürftige Angehörige bzw. ein pflegebedürftiger Angehöriger betreut wird.
Während der Vorlesungszeit erbringen Professorinnen und Professoren mit einer individuellen Lehrverpflichtung von 16 SWS* oder mehr ihr Lehrangebot an min. vier Tagen in der Woche. Sollte die individuelle Lehrverpflichtung geringer sein, ist das Lehrangebot an drei Tagen in der Woche zu erbringen.
Darüber hinaus lassen sich Beruf und Familie sowie Freizeit bestmöglich durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernarbeitszeit vereinbaren. Wir unterstützen Sie zudem u.a. bei der Suche nach einer Schule oder Kinderbetreuungseinrichtung (eigene Kindertagesstätte am Campus Deggendorf). Erfahren Sie mehr zu unserem Unterstützungsangebot.
* Hinweis: Die Lehrverpflichtung kann sich aufgrund der Wahrnehmung besonderer Aufgaben und Funktionen an der THD stundenmäßig verringern.
Folgende Möglichkeiten gibt es, um die mind. fünfjährige berufliche Praxis zu erlangen:
- Fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit (mind. 50 % / 20 h) außerhalb HS-Bereich oder
- Mind. drei Jahre außerhalb HS-Bereich (mind. 50 % / 20 h) und mind. zwei Jahre innerhalb HS-Bereich (mind. 50 % / 20 h) oder
- Mind. fünf Jahre ein erheblicher Teil (mind. 50 % / 20 h) der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht.
Hinweis: Die Prüfung der formalen Berufbarkeit erfolgt seitens der Personalabteilung innerhalb des Berufungsprozesses auf Basis von Arbeitsverträgen und/oder Arbeitszeugnissen und/oder Bescheinigungen.
Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde (mind. 50 % / 20 h).
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Kollegium der Abteilung Personalmanagement Berufungsverfahren gerne unterstützend zur Seite.
Variante 1: Sie streben eine W2 Professur an und haben bereits promotionsadäquate Leistungen* erbracht?
Dann benötigen wir von Ihnen Gutachten über promotionsadäquate Leistungen. Die Gutachten über promotionsadäquate Leistungen nehmen Stellung zu den akademischen Leistungen der Kandidatin / des Kandidaten und legen anhand von z. B. Veröffentlichungen, Patenten und Wettbewerben dar, dass die wissenschaftlichen Leistungen gleichwertig zu einer Promotion anzusehen sind. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Variante 2: Sie können keine promotionsadäquaten Leistungen* vorweisen und wollen den Karriereweg einer Professorin bzw. eines Professors einschlagen?
Dann wäre für Sie eine Nachwuchsprofessur im Promotions-Track möglich. Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere aktuellen Stellenangebote.
* Hinweis: In Fachgebieten, in denen Promotionen unüblich sind, können alternativ gegebenenfalls herausragende Projekte, künstlerische Produktionen, Auszeichnungen, einschlägige Publikationen, Ausstellungen sowie Wettbewerbsgewinne u. a. als promotionsadäquate Leistungen anerkannt werden.
Sie haben im Rahmen einer W1-Nachwuchsprofessur im Praxis-Track die Möglichkeit, die noch fehlende Qualifikation (für den Praxis-Track die Berufserfahrung in Kollaboration mit der Industrie) zu erbringen. Weitere Informationen zur Nachwuchsprofessur finden Sie hier: Nachwuchsprofessur
Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere aktuellen Stellenangebote.
Wenn Sie beabsichtigen, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, ist es wichtig, vor Antritt der Nebentätigkeit einen Antrag auf Genehmigung über Ihre Dekanin bzw. Ihren Dekan bei der Abteilung HRM – Referat Beamtenrecht – zu stellen und die Entscheidung abzuwarten. Grundsätzlich können Professorinnen und Professoren, unabhängig davon, ob sie in Voll- oder Teilzeit tätig sind, eine Nebentätigkeit in begrenztem Umfang ausführen.
Unterstützungsmöglichkeiten für den Start an der THD
Unser Motto lautet: „Einfach ankommen“. Wir unterstützen Sie, Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner sowie Ihre ganze Familie durch vielfältige Beratungsangebote- und Orientierungsangebote. Diese umfassen:
- Herstellung von Kontakten zu Arbeitgebern in der Region und Unterstützung bei der Stellensuche
- Auskunft zu Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in der Umgebung
- Auskunft zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten sowie Sprachkursen
- Bereitstellung von Informationen zur Wohnungssuche
- Unterstützung bei behördenspezifischen Angelegenheiten
- Informationen zu Vereinen und Vernetzungsmöglichkeiten
- Beratung für Betreuende und pflegende Angehörige
Melden Sie sich gerne unter dualcareerservice@th-deg.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Dual Career Service
Es ist uns ein großes Anliegen, dass Sie sich in Ihrer neuen Rolle als Professorin bzw. Professor an der Technischen Hochschule Deggendorf gut einfinden. Daher wird Ihnen eine Patin bzw. ein Pate ab dem ersten Tag im Rahmen unseres Einarbeitungsprozesses zur Seite stehen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, an unserem Schulungsangebot teilzunehmen, um Ihre Kompetenzen in guter (Online-)Lehre weiterauszubauen sowie individuelle didaktische und technische Beratungsangebote zu nutzen. Weitere relevante Informationen sowie Ansprechpersonen für Ihren Einstieg werden unter anderem bei unserer Willkommensveranstaltung „Welcome to THD“ für alle neuen Beschäftigten sowie neuberufenen Professorinnen und Professoren (findet i.d.R. zweimal jährlich statt) vermittelt.
Unser Unterstützungsprogramm reicht von der Beantragung von Forschungsgeldern über ein Mentoringprogramm rund um die digitale Lehre bis hin zum Dual Career Service und vieles mehr.
Deggendorf und seine Umgebung eröffnen als das Tor zum Bayerischen Wald eine malerische Naturkulisse, die ideale Bedingungen für ein vielfältiges Freizeit- und Kulturangebot bietet. Diese Region ist nicht nur ein Paradies für Naturliebhaber und Outdoor-Enthusiasten, sondern auch ein Ort, an dem Studierende und Mitarbeitende der Technischen Hochschule Deggendorf (THD) eine lebendige und inspirierende Atmosphäre vorfinden.
Was bietet Deggendorf?
Campus Deggendorf
Der Hauptcampus der THD in Deggendorf zeichnet sich durch eine moderne Infrastruktur und ein dynamisches akademisches Umfeld aus. Ob sportliche Aktivitäten entlang der Donau, kulturelle Veranstaltungen oder gemütliche Cafés und Restaurants – in Deggendorf ist für jeden Geschmack etwas dabei.
Was bietet Pfarrkirchen?
European Campus Rottal-Inn
Der European Campus in Pfarrkirchen ist ein international ausgerichteter Studienstandort, der Studierende aus aller Welt anzieht. Die malerische Umgebung und die Nähe zum Bayerischen Wald bieten hervorragende Möglichkeiten für Wanderungen, Radtouren und andere Outdoor-Aktivitäten.
Was bietet Cham?
Lehr- und Forschungscampus Cham
Der Campus in Cham steht für innovative Lehr- und Forschungseinrichtungen und ein enges Zusammenspiel von Wissenschaft und Praxis. In der idyllischen Umgebung des Bayerischen Waldes können Studierende und Forschende nicht nur an zukunftsweisenden Projekten arbeiten, sondern auch die Ruhe und Schönheit der Natur genießen. Zahlreiche Freizeitmöglichkeiten wie Kanufahren, Klettern und Wintersport ergänzen das Angebot.
Weitere Standorte
Innovations- & Technologie Campus (TC)
Die Technologie Campus Standorte der THD sind Zentren für angewandte Forschung und Entwicklung, die eng mit der regionalen Wirtschaft vernetzt sind. Sie bieten Studierenden und Forschenden modernste Ausstattung und die Chance, an spannenden Projekten mitzuwirken. Die Technologie Campi sind ein wichtiger Teil der Innovationslandschaft der Region und tragen maßgeblich zur Entwicklung neuer Technologien und Lösungen bei.
Kontakt
Sie haben Fragen? Dann melden Sie sich gerne jederzeit bei unserem Team, wir helfen Ihnen gerne weiter.